Schuleinschreibung für die Einschulung 2024/2025:
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
Neu ist:
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, durchlaufen das ganz normale Anmelde- und Einschulungsverfahren.
Wenn die Erziehungsberechtigten danach entscheiden, die Einschulung auf das folgende Schuljahr zu verschieben, müssen Sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2022 schriftlich mitteilen.
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Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
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Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.
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Ein Kind, das am 30. Juni mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41Abs. 1 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
Sie benötigen:
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die Geburtsurkunde des Kindes
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ggf. Taufbescheinigung
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Bescheinigung der U9
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Mitteilungsbogen des Gesundheitsamts zur Vorlage bei der Schule
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ggf. Sorgerechtsbescheid
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Impfausweis
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Das einzuschreibende Kind muss anwesend sein.