Kinder- und Jugendsozialarbeit
Ziel:
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (SGB VIII §1).
Dabei unterstützen wir gerne ihre Kinder.
Bei dieser Aufgabe unterliegen wir der Schweigepflicht.